Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Damit ist die viel diskutierte Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte kein Zukunftsthema mehr, sondern geltendes Recht.
Die gute Nachricht vorweg: Für dein normales Print-on-Demand-Geschäft ändert sich weniger, als die Panikmache vermuten lässt. Ein stilisiertes T-Shirt-Motiv oder ein Fantasy-Buchcover musst du nach dem Gesetz in aller Regel nicht als KI-generiert kennzeichnen. Die Pflichten, die dich wirklich treffen, kommen von woanders: von den Plattformen und aus dem Wettbewerbsrecht.
Dieser Artikel wurde im August 2026 vollständig überarbeitet und auf den Stand nach Inkrafttreten gebracht.
Was seit dem 2. August 2026 gilt
![KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was Print-on-Demand Seller wissen müssen [EU AI-Act Guide] 3 Entscheidungsbaum zur KI-Kennzeichnungspflicht: zeigt das Bild einen echten Menschen, ist es ein Deepfake und muss offengelegt werden, sonst verlangt das Gesetz nichts](https://danielgaiswinkler.com/wp-content/uploads/2026/09/ki-bild-kennzeichnen-entscheidung-deepfake.webp 1000w, https://danielgaiswinkler.com/wp-content/uploads/2026/09/ki-bild-kennzeichnen-entscheidung-deepfake-300x141.webp 300w, https://danielgaiswinkler.com/wp-content/uploads/2026/09/ki-bild-kennzeichnen-entscheidung-deepfake-768x361.webp 768w)
Artikel 50 der KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) regelt die Transparenzpflichten. Er ist seit dem 2. August 2026 anwendbar und enthält vier verschiedene Pflichten, die sich an unterschiedliche Adressaten richten. Genau dieses Detail wird in fast jeder Diskussion durcheinandergebracht:
- Absatz 1: Wer mit einem Chatbot spricht, muss erkennen können, dass eine KI antwortet. Pflicht des Anbieters. Für POD irrelevant.
- Absatz 2: KI-Systeme, die Bilder, Audio, Video oder Text erzeugen, müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren, etwa per Wasserzeichen oder Metadaten. Pflicht des Anbieters, also von OpenAI, Midjourney oder Ideogram. Nicht deine.
- Absatz 3: Information bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung. Für POD irrelevant.
- Absatz 4: Wer mit KI einen Deepfake erzeugt, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt wurde. Das ist die Pflicht, die dich als gewerblichen Nutzer treffen kann.
Eine Übergangsfrist läuft noch: Anbieter von KI-Systemen, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, müssen die maschinenlesbare Markierung erst zum 2. Dezember 2026 umsetzen. Das ist eine Frist für die Tool-Hersteller, keine Schonfrist für dich. Und Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden.
Der sogenannte Digital Omnibus hat im Juli 2026 zwar einige Fristen der KI-Verordnung verschoben, betroffen sind davon aber vor allem die Hochrisiko-Regeln (jetzt 2027 und 2028). Artikel 50 wurde nicht verschoben.
Der häufigste Irrtum: Anbieter gegen Nutzer
Wenn du eine einzige Sache aus diesem Artikel mitnimmst, dann diese Unterscheidung.
Die KI-Verordnung kennt zwei Rollen. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen auf den Markt bringt, also OpenAI, Midjourney, Stability oder Ideogram. Betreiber (im Gesetz auch Deployer genannt) ist, wer ein solches System beruflich einsetzt. Sobald du mit deinen Designs Geld verdienst, bist du Betreiber. Die Ausnahme für rein private Nutzung greift bei dir nicht.
Die technische Markierung von KI-Bildern ist Sache der Anbieter. Du musst kein Wasserzeichen einbauen und keine Metadaten pflegen. Deine einzige gesetzliche Bildpflicht aus Artikel 50 lautet: Wenn dein Bild ein Deepfake ist, musst du das offenlegen.
Wann ein KI-Bild ein Deepfake ist
Ein Deepfake ist laut Artikel 3 Nummer 60 der KI-Verordnung ein KI-erzeugter Bildinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlicherweise als echt erscheinen würde.
Die EU-Kommission hat das in ihren Leitlinien vom Juli 2026 konkretisiert. Drei Punkte müssen zusammenkommen: eine hohe Ähnlichkeit, ein Bezug zu etwas, das existiert oder plausibel existieren könnte, und der falsche Eindruck von Echtheit. Offensichtlich fantastische oder physikalisch unmögliche Inhalte, im Beispiel der Kommission etwa Drachen oder frei fliegende Menschen, fallen ausdrücklich nicht darunter.
Für deine Designs heißt das:
- Comic-Frosch mit Spruch, Fantasy-Motiv, Mandala, Typografie-Design, abstraktes Muster: kein Deepfake, keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht.
- Malbuchseiten, Linienzeichnungen, Cartoon-Stile: kein Deepfake.
- Fotorealistisches Bild einer bekannten Person in einer Situation, die es nie gab: klarer Deepfake, Offenlegung erforderlich.
- Täuschend echt wirkende „Fotografie“ einer erfundenen Person, eines Gebäudes oder einer Szene: Graubereich. Die Kommission legt das Merkmal „existierend“ weit aus und lässt auch plausibel Existierendes genügen. Hier gilt: im Zweifel kennzeichnen.
Die Prüffrage, die du dir pro Motiv stellen solltest, ist simpel: Könnte ein normaler Betrachter das für eine echte Fotoaufnahme halten? Wenn nein, bist du raus. Wenn ja, schreib einen Satz in die Produktbeschreibung.
Für Deepfakes, die Teil eines offensichtlich künstlerischen oder fiktionalen Werks sind, erlaubt das Gesetz übrigens eine schonende Form der Offenlegung, die den Werkgenuss nicht stört. Ein Hinweis in der Produktbeschreibung reicht dann, es muss kein Stempel im Bild sein.
Was die Plattformen verlangen, unabhängig vom Gesetz
Und hier wird es für dich praktisch relevanter als beim Gesetz selbst. Amazon und Etsy dürfen in ihren Bedingungen mehr verlangen als die EU, und Etsy tut das auch.
![KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was Print-on-Demand Seller wissen müssen [EU AI-Act Guide] 4 Übersicht der KI-Kennzeichnungsregeln bei Amazon KDP, Etsy, Merch on Demand und im eigenen Shopify-Shop](https://danielgaiswinkler.com/wp-content/uploads/2026/09/ki-kennzeichnung-plattformen-kdp-etsy-merch-shopify.webp 1000w, https://danielgaiswinkler.com/wp-content/uploads/2026/09/ki-kennzeichnung-plattformen-kdp-etsy-merch-shopify-300x175.webp 300w, https://danielgaiswinkler.com/wp-content/uploads/2026/09/ki-kennzeichnung-plattformen-kdp-etsy-merch-shopify-768x447.webp 768w)
Amazon KDP
KDP verlangt beim Veröffentlichen oder erneuten Veröffentlichen eines Buchs die Angabe, ob Inhalte KI-generiert sind. Das gilt ausdrücklich auch für Cover und Innenbilder. Amazon unterscheidet dabei sauber:
- AI-generated: Das Bild wurde von einem KI-Tool erstellt. Das bleibt so, auch wenn du es danach umfangreich nachbearbeitest. Angabe erforderlich.
- AI-assisted: Du hast selbst gestaltet und KI nur zum Verbessern oder für Ideen genutzt. Keine Angabe erforderlich.
Diese Angabe geht intern an Amazon und erscheint nicht auf der Produktseite. Sie ist deutlich weiter gefasst als das Gesetz: Ein abstraktes KI-Cover ist nie ein Deepfake, muss Amazon aber trotzdem gemeldet werden. Wer hier falsche Angaben macht, riskiert das Konto.
Amazon Merch on Demand
In den öffentlich zugänglichen Content Policies gibt es aktuell keine eigene KI-Offenlegungspflicht. Deine Designs müssen dieselben Regeln erfüllen wie alle anderen, also Marken- und Urheberrecht, Qualität, saubere Metadaten. Amazon prüft seit 2026 allerdings schärfer auf lieblose KI-Massenware. Das ist Qualitätskontrolle, keine Kennzeichnungsfrage.
Etsy
Etsy ist die strengste der Plattformen. KI-Kreationen laufen dort unter „Designed by a seller“, niemals unter „Made by a seller“. Und Etsy schreibt ausdrücklich vor, dass du die KI-Nutzung in der Artikelbeschreibung offenlegen musst. Das gilt für jedes KI-Motiv, völlig unabhängig davon, ob es ein Deepfake ist. Zusätzlich verlangt Etsy eigene, originale Prompts. Gekaufte Prompt-Bundles weiterzuverkaufen ist verboten.
Shopify und eigener Shop
Shopify schreibt keine KI-Kennzeichnung für Produktbilder vor. Wenn du aber in die EU verkaufst, gilt für dich unmittelbar Artikel 50, also die Deepfake-Regel. Im eigenen Shop entscheidet damit allein das Gesetz.
Das größere Risiko: das Wörtchen „handgezeichnet“
Ehrlich gesagt halte ich die Bußgeld-Diskussion für überschätzt. Das reale Risiko für einen Solo-Seller sitzt woanders, nämlich im deutschen Wettbewerbsrecht.
Paragraf 5 UWG verbietet irreführende Angaben über wesentliche Merkmale einer Ware, ausdrücklich auch über das Verfahren ihrer Herstellung. Wer ein KI-generiertes Motiv als „handgezeichnet“, „von Hand illustriert“ oder „handgemacht“ bewirbt, macht eine aktive Falschangabe. Das ist der klassische Abmahnfall, und er hat mit der KI-Verordnung überhaupt nichts zu tun. Abmahnen können Mitbewerber und Verbände.
Das ist die Stelle, an der ich selbst am genauesten hinschaue. Formulierungen wie „liebevoll von Hand gezeichnet“ rutschen einem beim Schreiben von Buchbeschreibungen schnell rein, gerade wenn Textbausteine oder KI-Tools die Beschreibung vorschlagen. Wenn KI im Spiel war, muss dieser Halbsatz raus.
Ob ein Verstoß gegen Artikel 50 selbst abmahnfähig ist, ist rechtlich noch ungeklärt. Für die Irreführung braucht es diese Klärung aber gar nicht.
KI-Bilder gehören dir nicht so, wie du denkst
Ein Punkt, der in der Kennzeichnungsdebatte meist untergeht, für dein Business aber wichtiger sein kann: Rein KI-generierte Bilder sind in Deutschland nicht urheberrechtlich geschützt. Es fehlt die persönliche geistige Schöpfung.
Das hat 2026 auch die Rechtsprechung bestätigt, unter anderem das Amtsgericht München im Februar 2026 zu KI-Logos: Selbst sehr lange und ausgefeilte Prompts begründen keinen Schutz, solange die KI die gestalterische Entscheidung trifft.
Praktisch heißt das: Kopiert jemand dein rein KI-generiertes Design, hast du keinen Unterlassungsanspruch. Schutz entsteht erst durch einen erheblichen eigenen Gestaltungsbeitrag, also echte Nachbearbeitung, eigene Komposition, eigene Kombination. Umgekehrt haftest du sehr wohl, wenn dein KI-Output fremde Marken oder Persönlichkeitsrechte verletzt.
Strafen und wer das kontrolliert
Verstöße gegen Artikel 50 können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Diese Zahl geistert durch alle Schlagzeilen, sie ist aber die Obergrenze für Konzerne.
Für kleine und mittlere Unternehmen gilt nach Artikel 99 Absatz 6 der jeweils niedrigere Wert als Obergrenze. Bei 50.000 Euro Jahresumsatz reden wir also über eine theoretische Obergrenze von 1.500 Euro, nicht über 15 Millionen. Dazu kommt, dass Behörden Verhältnismäßigkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit berücksichtigen müssen.
Zuständig ist in Deutschland die Bundesnetzagentur. Grundlage ist das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), das Ende Juli 2026 in Kraft getreten ist. Die Bundesnetzagentur betreibt dazu einen kostenlosen Service-Desk.
Öffentlich bekannte Bußgeldverfahren gegen kleine Seller wegen Artikel 50 gibt es bislang nicht. Die Vorschrift ist erst seit gut zwei Wochen in Kraft. Die realistischere Gefahr bleibt die Abmahnung durch einen Mitbewerber.
Deine Checkliste für den Alltag
- Etsy: KI-Nutzung in jeder Beschreibung offenlegen, „Designed by a seller“ wählen, nie „handmade“.
- Amazon KDP: Beim Upload wahrheitsgemäß angeben, ob Cover und Innenbilder KI-generiert sind.
- Merch on Demand und Shopify: Keine Offenlegungspflicht für stilisierte Motive.
- Jedes fotorealistische Motiv einzeln prüfen: Könnte das für ein echtes Foto gehalten werden? Wenn ja, ein Satz in die Beschreibung.
- Alle „handgezeichnet“-Claims streichen, wo KI beteiligt war. Das ist der Punkt mit dem größten realen Risiko.
- Intern dokumentieren, welches Tool wann welches Design erzeugt hat. Kostet zwei Minuten und hilft bei Plattform-Reviews.
Häufig gestellte Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht
Muss ich KI-Bilder auf Amazon KDP oder Merch on Demand kennzeichnen?
Nach dem Gesetz nicht, solange es sich um normale Designs und keine Deepfakes handelt. Bei Amazon KDP musst du KI-generierte Cover und Innenbilder aber beim Upload an Amazon melden. Diese Angabe ist intern und erscheint nicht auf der Produktseite. Bei Merch on Demand gibt es aktuell keine eigene KI-Regel.
Muss ich auf Etsy KI-Designs kennzeichnen?
Ja. Etsy verlangt unabhängig vom Gesetz eine Offenlegung der KI-Nutzung in der Artikelbeschreibung und die Einordnung als „Designed by a seller“. Das gilt auch für harmlose, offensichtlich stilisierte Motive.
Was passiert, wenn ich ein kennzeichnungspflichtiges Bild nicht kennzeichne?
Theoretisch drohen Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes, für kleine Unternehmen gilt aber der niedrigere Wert als Obergrenze. Zuständig ist die Bundesnetzagentur. Praktisch näher liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, vor allem wenn du KI-Designs als handgemacht bewirbst.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für KI-bearbeitete Bilder?
Reine Standardbearbeitungen wie Zuschnitt, Farbkorrektur, Schärfen oder Freistellen lösen keine Pflicht aus. Entscheidend ist, ob dabei ein Deepfake entsteht. Amazon KDP unterscheidet zusätzlich zwischen KI-generiert und KI-unterstützt, dort zählt schon das Erzeugen des eigentlichen Bildes.
Seit wann gilt die Kennzeichnungspflicht genau?
Artikel 50 der KI-Verordnung ist seit dem 2. August 2026 anwendbar. Für Anbieter von KI-Systemen, die vorher schon auf dem Markt waren, läuft für die maschinenlesbare Markierung eine Frist bis zum 2. Dezember 2026. Inhalte von vor dem 2. August 2026 müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.
Muss „KI-generiert“ direkt auf dem T-Shirt oder Cover stehen?
Nein. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form, kein Logo und keine Mindestgröße vor. Bei künstlerischen Werken darf die Offenlegung sogar so erfolgen, dass sie das Werk nicht beeinträchtigt. Ein klarer Hinweis in der Produktbeschreibung ist der übliche Weg.
Fazit
Für den typischen Print-on-Demand-Seller mit stilisierten Motiven bleibt es dabei: Das Gesetz zwingt dich nicht, jedes KI-Design zu kennzeichnen. Diese Einschätzung hat sich mit dem Inkrafttreten bestätigt.
Was du wirklich im Griff haben musst, sind drei Dinge: die Etsy-Offenlegung, die KDP-Angabe beim Upload und die Frage, ob eines deiner fotorealistischen Motive als echtes Foto durchgehen könnte. Dazu die „handgezeichnet“-Falle, die dich schneller Geld kostet als jede Behörde.
Dieser Artikel gibt meine Einschätzung als Praktiker wieder und ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Grenzfällen, besonders bei fotorealistischen Motiven, lohnt der Anruf bei einem Anwalt für IT- und Wettbewerbsrecht.

